Data Navigator

Dr. Martin Schirmbacher, Dr. Hubertus von Roenne

Der EU Data Act verändert die Rahmenbedingungen für den Zugang zu und den Umgang mit Daten in der gesamten EU. Er betrifft Unternehmen nahezu aller Branchen – vom Hersteller vernetzter Produkte und Cloud-Dienstleistern zu deren Nutzern. Der Data Act schafft die Grundlage für datengetriebene Geschäftsmodelle. Dieser Podcast beleuchtet Chancen und Compliance Temen, die sich aus dem Data Act ergeben.

  1. hace 1 día

    Agrardaten veredeln - Data Act im Digital Farming

    In Folge 48 des Data Navigator Podcast sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne mit Martin Wietkamp, Senior Counsel bei Bayer, über den Data Act in einem Konzern, der beim Datenteilen auf beiden Seiten des Tisches sitzt. Martin Wietkamp begleitet das Digital-Farming-Geschäft von Bayer seit dessen Aufbau im Jahr 2014, verantwortet heute die Region Europa, Naher Osten und Afrika und betreut zusätzlich als IT-Rechtsleiter die Einkaufsverträge des Konzerns. Der Einstieg führt in die Vertragspraxis: In den Standardbedingungen der Cloud- und Softwareanbieter wird der Data Act nach seiner Beobachtung oft nur verkürzt abgebildet – beim Wechsel des Anbieters soll der Kunde die Inputdaten zurückbekommen, die Outputdaten und die digitalen Vermögenswerte aber nicht. Anschließend spannt er den Bogen über zehn Jahre Agrardatenrecht, insbesondere über den EU Code of Conduct on Agricultural Data Sharing von 2018, der aus seiner Sicht zeigte, dass in der Landwirtschaft gerade kein Marktversagen vorliegt. Umso mehr hat ihn der erste, rein horizontale Data-Act-Entwurf überrascht. Konkret wird es bei den Rollen: Bayer ist großer Nutzer vernetzter Produkte, von der Fabrikanlage bis zum Laborgerät, und zugleich u.a. Hersteller zweier kleiner vernetzter Produkte im Digital Farming: der MagicTrap, einer digitalen Gelbschale mit Kamera und Bilderkennung, und dem FieldView Drive. Beide gewähren den Landwirten bereits direkten Zugang. Das ist letztlich auch Geschäftsmodell der Angebote und Herausgabeverlangen sind deshalb bislang nicht auf seinem Schreibtisch gelandet. Beim Thema Geschäftsgeheimnisse arbeitet er mit einem Sprayer-Beispiel, das später in Positionspapiere von CropLife Europe eingegangen ist: Rohbild und Sensordaten gehören dem Landwirt, Umwandlungssoftware und Ausgabedaten nicht. Zum Schluss geht es um den Gesetzgeber. Sein Befund ist deutlich: Zu viele Definitionen sind unklar, zu viele Leitentscheidungen faktisch an die Gerichte ausgelagert. Ganz oben auf seiner Wunschliste steht ein einheitliches horizontales EU-Datengesetz mit allgemeinem Teil und getrennten Teilen für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten. Man wird ja noch wüünschen dürfen...

    Agrardaten veredeln - Data Act im Digital Farming
  2. 13 jul

    Personenbezogene Daten im Data Act

    In Folge 47 des Data Navigator Podcast widmen sich Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne einem Thema, das seit Inkrafttreten des Data Act immer wieder als Totschlagargument ins Feld geführt wird: DSGVO als vermeintlicher Blocker für Datenherausgabeansprüche. Anlass ist unter anderem die 3. Denkwerkstatt der Bundesdatenschutzbeauftragten zum Data Act, die in der Vorwoche stattgefunden hat. Die Ausgangslage ist klar: Der Data Act gilt ausdrücklich auch für personenbezogene Daten. Im Konfliktfall geht die DSGVO vor – aber einen solchen Konflikt gibt es in der Praxis kaum. Das zentrale Werkzeug zur Auflösung vermeintlicher Spannungen ist der relative Personenbezug: Ob Daten personenbezogen sind, beurteilt sich nicht abstrakt, sondern aus Sicht des jeweiligen Verantwortlichen. Am Busfahrer-Beispiel machen Martin und Hubertus das greifbar: Für die Berliner BVG haben die Fahrerdaten Personenbezug – sie weiß, wer wann welchen Bus gefahren hat. Für den Bushersteller, der nur Fahrzeugdaten ohne Login empfängt, fehlt diese Zuordnung in der Regel. Im Windpark-Beispiel kann es umgekehrt sein: Der Hersteller kennt seine Wartungsmitarbeiter, der Windparkbetreiber in aller Regel nicht. Daraus folgt ein wichtiges Zwischenergebnis: Derselbe Datensatz kann für die eine Seite personenbezogen sein und für die andere nicht – und in der Data-Act-Konstellation ist es häufig so, dass gerade der Empfänger keinen Personenbezug herstellen kann. Wo doch Personenbezug beim Empfänger entsteht, braucht dieser eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO – typischerweise berechtigte Interessen. Der Hersteller wiederum kann sich für die Übermittlung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung aus dem Data Act) stützen. Im letzten Teil ordnen Martin und Hubertus die Zuständigkeitsfragen: Die Bundesnetzagentur ist im Lead für Data-Act-Beschwerden, muss aber die BfDI einbinden, sobald es um personenbezogene Daten geht. Die Landesdatenschutzbehörden bleiben für klassische DSGVO-Verstöße zuständig – etwa wenn ein Landwirt nicht möchte, dass John Deere seine personenbezogenen Daten verarbeitet.

    Personenbezogene Daten im Data Act
  3. 29 jun

    Data Act braucht Vertrauen in Infrastruktur

    Thema von Folge 46 des Data Navigator Podcast sind Datenräume und digitale Souveränität in Europa. Unser Gast ist Ulrich Ahle, CEO von Gaia-X und zuvor langjähriger CEO der FIWARE Foundation. Ulrich bringt über dreißig Jahre Erfahrung in der IT-Branche mit – von Nixdorf Computer über Siemens bis Atos – und ist nebenbei ehemaliger Ortsvorsteher von Etteln, dem „digitalsten Dorf Deutschlands". GAIA-X ist kein europäischer Hyperscaler. Die Zielsetzung war und ist eine andere: Basierend auf dem europäischen Wertesystem ein Regelwerk und Open-Source-Software zu schaffen, die vertrauensvolle, dezentrale Datenräume ermöglichen. Die zwei wesentlichen Bausteine von GAIA-X sind digitale Identitäten und ein Compliance-Dokument mit 62 Regeln, das vier Souveränitätsstufen abbildet – vom GAIA-X Label Standard bis Level 3. In der höchsten Stufe können die Anforderungen nur von europäischen Anbietern erfüllt werden – um sicherzustellen, dass Services nicht extraterritorialen Rechten wie dem US Cloud Act unterliegen. Praxisbeispiel: Catena-X ist der Pionier-Datenraum der Automobilindustrie, betrieben von Cofinity-X. Prominentester Use Case: der digitale Batteriepass, der ab dem 18. Februar 2027 rechtlich verpflichtend wird und 108 Datenpunkte über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie abbilden muss – von den Rohmaterialien über den CO₂-Fußabdruck bis zur Restkapazität. Ein Datenraum reduziert dabei die Komplexität gegenüber bilateralem Datenaustausch dramatisch. Ulrich betont: Die Technologie wurde anfangs von großen Unternehmen mit IT-Kapazität angewendet – aber die Ökosysteme umfassen auch den kleinen 15-Personen-Betrieb. Seit drei Wochen gibt es ein neues Förderprogramm des BMWK (Accelerator), das 2025 weitere 1.000 Unternehmen an Catena-X anbinden soll – mit einer Förderung zwischen 15.000 und 30.000 Euro pro Betrieb. Digitale Souveränität und der Data Act Gaia-X stellt die Infrastruktur bereit, um den Data Act zu implementieren. Doch die Nutzung muss auch tatsächlich erfolgen. Die Kombination aus Datenraumtechnologie und dem Recht auf Datenzugang nach dem Data Act könnte die Bereitschaft zum Datenteilen erhöhen: Wer Daten in einem vertrauensvollen Datenraum teilt, kann technisch erzwingen, was der Empfänger mit den Daten machen darf und auch den Zeitraum festlegen. Internationalisierung: Geographical Extension Da der Data Act nur in Europa gilt, globale Lieferketten aber grenzüberschreitende Datenflüsse erfordern, arbeitet GAIA-X an einer geografischen Erweiterung des Trust Frameworks (z. B. Japan, Korea, Kanada, Brasilien). China hat sich die Konzepte ebenfalls genau angeschaut und plant bis 2028 rund 100 eigene Trusted Data Spaces. Auch afrikanische Länder zeigen Interesse daran, das europäische Modell zu übernehmen. Season Two of Data Spaces Ulrichs zentrale Botschaft: Die Technologie ist nach fünf bis sieben Jahren Entwicklung ausreichend vorhanden. Was jetzt fehlt, ist Adaption, operativer Betrieb und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Am Beispiel des gescheiterten französischen Agrar-Datenraums „AgDataHub" zeigt er, was passiert, wenn das Betriebsmodell fehlt. Sein Appell an die Politik: dem Beispiel Frankreichs folgen und Förderungen an die Pflicht knüpfen, einen Datenraum in die Marktreife zu überführen.

    Data Act braucht Vertrauen in Infrastruktur
  4. 15 jun

    Data Act by Design

    In Folge 45 des Data Navigator Podcast sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne mit Max von Grafenstein, Professor für Digitale Selbstbestimmung an der UdK Berlin und Ko-Leiter des Forschungsprogramms „Daten, Akteure, Infrastrukturen: Governance datengetriebener Innovation und Cybersicherheit“ am Alexander-von-Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, über das Verhältnis von Regulierung, Innovation und Datenteilen. Max bringt eine forschungsbasierte Perspektive ein: Aus der Arbeit mit rund 140 Startups hat er empirisch untersucht, wie Regulierung auf Innovation wirkt. Sein kontraintuitives Ergebnis: Das datenschutzrechtliche Zweckbindungsprinzip sei nicht innovationsfeindlich, sondern könne Innovation sogar fördern – wenn es richtig angewendet wird. In der Praxis allerdings sind wir davon weit entfernt. Das zentrale Problem beschreibt Max mit dem volkswirtschaftlichen Market-of-Lemons-Modell (Akerlof): Wenn Nutzer nicht intuitiv erkennen können, welcher Dienst welche Datenschutzqualität hat, entstehe eine Abwärtsspirale. Das sogenannte Privacy-Paradox sei kein irrationales Verhalten der Nutzer, sondern Folge dieser Intransparenz. Die Lösung liege in UX-Forschung: Transparenz- und Interventionsmechanismen (Einwilligung, Widerspruch) müssten so gestaltet werden, dass sie tatsächlich funktionieren. Übertragen auf den Data Act ergebe sich daraus eine konkrete Aufgabe: Damit der Datenaustausch zwischen Dateninhaber, Nutzer und Drittem funktioniert, brauche es intuitive visuelle Entscheidungsmasken für Data Requests sowie eine Art Datenkatalog, über den Dritte herausfinden können, welche Daten verfügbar sind. Zur Frage, warum Dateninhaber trotz fehlender rationaler Gründe blockieren, identifiziert Max zwei Ursachen: erstens eine verhaltensökonomische Verlustangst und zweitens reale Kostenbelastung durch den operativen Aufwand der Datenbereitstellung. Seine Formel für freiwilliges Datenteilen: Daten werden nur geteilt, wenn die erwarteten Mehrwerte deutlich größer sind als Compliance-Risiken plus Compliance-Kosten. Dieselbe Logik gelte spiegelbildlich für den Rechtsanspruch des Nutzers. Zum Digitalen Omnibus berichten Martin und Hubertus: Das Grundprinzip des Data Act bleibt erhalten, der Data Governance Act soll integriert werden, der Geschäftsgeheimnisschutz wird leicht verschärft. Die Versuche, den Direct Access durch Indirect Access zu ersetzen, seien allerdings besorgniserregend – VW habe gerade erst vorhandene Schnittstellen gekappt. Seine Empfehlung am Schluss: Unternehmen sollten nicht im Risiko-, sondern im Use-Case-Denken anfangen. Die Bundesnetzagentur solle ein Use-Case-Repository aufbauen – mit anonymisierten positiv und negativ beschiedenen Fällen, die Startups ohne teure Rechtsberatung nachbauen können.

    Data Act by Design
  5. 1 jun

    Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?

    In Folge 44 des Data Navigator Podcast geht es um FRAND im Data Act, also die Frage, zu welchen Bedingungen Dateninhaber IoT-Daten an Dritte herausgeben müssen und was sie dafür verlangen dürfen. Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne erläutern die Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung. Ausgangspunkt ist das bekannte Dreieck: Ein Nutzer (z.B. Windparkbetreiber) weist den Hersteller (z.B. Vestas) an, Betriebsdaten direkt an einen Dritten (z.B. das Startup Turbit) zu schicken. Dafür muss zwischen Hersteller und Drittem ein Vertrag geschlossen werden (siehe Art. 8 Data Act), und die Vergütung richtet sich nach Art. 9 DA, das alles zu FRAND-Bedingungen. Der Nutzer darf die Daten dagegen ohne Entgelt herausverlangen. Martin und Hubertus gehen im Detail durch, welche Kosten der Hersteller verlangen darf (Bereitstellungskosten, Onboarding, ggf. Marge und Investitionskosten – letztere aber zum Beispiel nicht gegenüber KMU), welche Abrechnungsmodelle die Draft Guidelines der Kommission vorsehen und was „non-discriminatory" in der Praxis bedeutet. Zentraler Grundsatz: Der Wert der Daten selbst darf nicht bepreist werden . Das Fazit: Die Vergütungsfragen werden sich sektorspezifisch unterschiedlich entwickeln. Aktuell scheitert es oft noch an Grundlegendem: Welche Daten fließen überhaupt, wie sind sie zuzuordnen? Das Petitum bleibt: Hersteller, Nutzer und Datenempfänger müssen sich sektorintern zusammensetzen und auch über die Konditionen der Datenbereitstellung sprechen.

    Datenlizenzen nach Data Act - Was heißt hier FRAND?
  6. 18 may

    Datenzugang in der Landwirtschaft

    Thema von Folge 43 des Data Navigator Podcast ist die Datennutzung in der Landwirtschaft und der Ernährungswirtschaft – und die Frage, wie übergreifende Zusammenarbeit die Voraussetzung für eine funktionierende Datenökonomie im Agrarsektor schaffen kann. Unser Gast ist Matthias Nachtmann, Gründer und Vorstand des Vereins Friends of Digital Farming sowie Strategie- und Datenberater für Organisationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Matthias erläutert kurz Hintergrund und Entstehungsgeschichte des Vereins: Es fehlt die Zusammenarbeit der Akteure aus Agrarchemie, Landmaschinenbau und Software. Diese Player sollen nun an einen Tisch: Landwirte, Händler, Hersteller, Zulieferer und Molkereien. Der Verein versteht sich als vorwettbewerbliche, gemeinnützige outgesourcede Entwicklungsabteilung für Landwirte. Das größte ungelöste Datenproblem in der Landwirtschaft ergibt sich nach Matthias' Analyse aus dem Wort „zusammen". Wenn ein Landwirt sieben Kunden hat, muss er gegebenenfalls sieben verschiedene Datenabfragen beantworten – plus solche des Staates. Das kostet nach seiner Schätzung rund drei Stunden Büroarbeit pro Hektar – bei acht Stunden Gesamtarbeitszeit pro Hektar Winterweizen. Matthias unterscheidet zwei zentrale Datenkategorien: Prozessdaten – alles, was bei der maschinellen Bearbeitung anfällt, von Düngung über Pflanzenschutz bis zur Ernte – und Standortdaten – Feldgrenzen, Bodenarten, Hangneigung, Gewässerkarten und Schutzzonen aus staatlichen Quellen. Das Stickstoff-Beispiel: Am Beispiel der Stickstoffdüngung zeigt Matthias die Komplexität: Ein einziger Datenpunkt – Kilogramm Stickstoff pro Hektar – ist gleichzeitig relevant für den Kunden (CO₂-Fußabdruck), die Behörde (Düngeregulierung) und den Deckungsbeitrag des Landwirts. Hinzu kommen unterschiedliche Dokumentationsanforderungen je Bundesland – schlagspezifisch oder flurstückgenau – und verschiedene Maßeinheiten. Daten als Treiber für Produktivität und Nachhaltigkeit: unser Gesprächspartner betont, dass Daten kein Selbstzweck sein dürften. Skalierung gelinge nur, wenn der Landwirt einen Produktivitätsvorteil erkennt. Er berichtet von einem Praxisbeispiel: Nach einem Forschungsprojekt zur optimalen Braugersteproduktion hat ein Landwirt die Erkenntnisse auf seinen gesamten Betrieb übertragen – und konnte deutlich Dünger einsparen. Nachtmanns zentrales Plädoyer: Die Branche braucht gemeinsame „Verkehrsregeln" für den Datenaustausch – vergleichbar mit der Einigung auf eine Spurbreite bei der Eisenbahn. Diese Regeln müssten von einer Verbändeallianz aus Raiffeisenverband, Bauernverband, DLG und anderen definiert werden. Der Staat müsse dabei mit am Tisch sitzen – weniger als Regulierer, sondern weil er zentrale Referenzdaten (Boden, Gelände, Gewässer, Schutzzonen) vorhalte und selbst Compliance-Daten nachfrage. Matthias hat zudem eine klare Forderung: Neue Gesetze dürfe es nur mit Referenzdaten geben. Solange jedes Bundesland eigene Geodatensysteme betreibe und Softwareentwickler ein Drittel ihres Budgets für länderspezifische Compliance-Anpassungen ausgeben müssen, werde Innovation ausgebremst. Sein Wunsch: eine europaweit einheitliche API für Standortdaten. Matthias ist jedoch optimistisch: Die Community habe noch nie so viel Verständnis für den nötigen „Hauruck-Moment" gehabt. Wenn sich die Branche in fünf Jahren wieder treffe, erwartet er einen Riesenschritt.

    Datenzugang in der Landwirtschaft
  7. 20 abr

    Ein Data Act Startup.

    Thema von Folge 41 des Data Navigator Podcast ist die Perspektive eines Startups, das sein Geschäftsmodell unmittelbar auf den Data Act aufbaut. Unser Gast ist Philip Schütz, Gründer von Data Revolution und zugleich Datenschutzexperte bei Mercedes-Benz. Philip bringt eine ungewöhnliche Kombination mit: Als Politikwissenschaftler hat er bei Fraunhofer den Gesetzgebungsprozess der DSGVO wissenschaftlich begleitet und anschließend in Unternehmen im Datenschutz gearbeitet. Über die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Data Act im Rahmen eines Kommentarprojekts zur EU-Digitalgesetzgebung entstand die Idee zur Gründung von Data Revolution. Wir erfahren, was Data Revolution konkret macht: Das Tech-Startup schaltet sich zwischen Dateninhaber und Datennutzer, bereitet die nach dem Data Act herauszugebenden Rohdaten auf und macht sie für Datennutzer verwertbar – von der Analyse über die Visualisierung bis zur Integration in bestehende Geschäftsprozesse. Daneben bietet das Startup KMUs Unterstützung bei der Data-Act-Compliance auf Dateninhaber-Seite. Ein Schwerpunkt der Folge liegt auf den praktischen Erfahrungen aus dem Agritech- und Fahrzeugdatenbereich. Philip berichtet aus erster Hand: Bei einem Traktorenhersteller konnten 750 Datenarten als CSV-Download abgerufen werden – Echtzeitzugriff über eine API wurde aber mit Verweis auf fehlende Infrastruktur verweigert. Ein anderer großer Hersteller stellt zwar eine API bereit, liefert aber nur fünf Datenarten. Im Fahrzeugdatenbereich wiederum werden für Echtzeitzugriff Kosten von 20 bis 30 Euro pro Fahrzeug pro Monat verlangt – ein Betrag, der innovative Geschäftsmodelle im Keim ersticken kann. Ausführlich diskutieren wir die Frage, warum der Data Act am Markt noch nicht angekommen ist: Viele Unternehmen nehmen ihn eher als regulativen Bremsschuh wahr statt als Enabler. Selbst in der Startup-Szene kennt kaum jemand den Data Act. Philip schildert auch, wie sein Team mit Themen wie Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisschutz umgeht – gerade im B2B-Kontext erwarten Kunden, dass ihre Daten in ihrer Hoheit bleiben. Zum Abschluss formuliert Philip klare Forderungen: Die Bundesnetzagentur als künftige Aufsichtsbehörde müsse Non-Compliance konsequent verfolgen.

    Ein Data Act Startup.

Acerca de

Der EU Data Act verändert die Rahmenbedingungen für den Zugang zu und den Umgang mit Daten in der gesamten EU. Er betrifft Unternehmen nahezu aller Branchen – vom Hersteller vernetzter Produkte und Cloud-Dienstleistern zu deren Nutzern. Der Data Act schafft die Grundlage für datengetriebene Geschäftsmodelle. Dieser Podcast beleuchtet Chancen und Compliance Temen, die sich aus dem Data Act ergeben.