Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. 6d ago

    #203: 15 Lohnbestandteile zum Steuern sparen für mehr Gehalt

    640 Euro Steuerentlastung versprochen – am Ende bleiben nur 60 Euro übrig. Was nach Rechenfehler klingt, ist die reale Lohnabrechnung eines verheirateten Ehepaars mit zwei Kindern und 6.500 Euro Bruttoeinkommen, wie das Handelsblatt vorgerechnet hat. Der Grund: Während die Politik mit Steuersenkungen wirbt, steigen parallel die Sozialversicherungsbeiträge – die Rentenversicherung um einen Prozentpunkt, der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 2,0 auf 2,2 Prozent. Ein Single mit 4.000 Euro brutto zahlt schon heute Sozialabgaben, die rund 66 % höher liegen als die Lohnsteuer – ab 2027 könnte netto sogar weniger ankommen als heute, bei gleichem Gehalt. Auch Minijobs werden teurer: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 %, der KV-Pauschalbeitrag von 13 auf bis zu 17,5 %. Wer unter diesen Vorzeichen trotzdem mehr Netto vom Brutto herausholen will, muss nicht auf die nächste Reform warten – das deutsche Steuerrecht hält über zwanzig steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile bereit, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben. Wir gehen sie im Detail durch: Der monatliche Sachbezug bis 50 Euro funktioniert unkompliziert über Akzeptanzstellen-Karten mit Postleitzahlen-Begrenzung (BMF-Schreiben vom 15. März 2022), Aufmerksamkeiten bis 60 Euro sind bei persönlichen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt mehrfach im Jahr steuerfrei möglich (R 19.6 Abs. 1 LStR 2023). Für größere Sachzuwendungen bis 10.000 Euro lohnt sich die Pauschalversteuerung mit 33,75 % – ein durchgerechnetes GmbH-Beispiel zeigt eine Steuerersparnis von über 4.000 Euro. Dazu kommen Betriebsveranstaltungen (110 Euro steuerfrei, 25 % Pauschalsteuer darüber hinaus) und die Erholungsbeihilfe, die bei Ehepartnern und Kindern schnell auf mehrere hundert Euro steuerfrei anwächst. Beim Thema Mobilität wird's besonders spannend: Essensmarken bringen 2026 bis zu 115 Euro im Monat steuerbegünstigt (16. Verordnung zur Änderung der SvEV), das Dienstfahrrad läuft über die 0,25-Prozent-Regelung, und beim Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steckt der Haken in der Anrechnung auf die Entfernungspauschale – weshalb sich die 15-prozentige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG oft mehr lohnt. Auch das Laden von E-Autos und E-Bikes im Betrieb bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Weitere Schwerpunkte: Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) und Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) – wobei das klassische Fitnessstudio-Abo NICHT begünstigt ist. Handy, Laptop und Tablet sind nach § 3 Nr. 45 EStG komplett steuerfrei nutzbar und funktionieren dank eines BFH-Urteils vom 23. November 2022 (VI R 50/20) sogar per Gehaltsumwandlung. Wir sprechen außerdem über die Vermietung des Arbeitszimmers an den eigenen Chef – ein Modell, das laut BMF-Schreiben vom 18. April 2019 und BFH-Urteil vom 17. April 2018 (IX R 9/17) einem Fremdvergleich standhalten muss – sowie über Personalrabatte bis 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) und die nach wie vor größten steuerfreien Zuschläge überhaupt: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG mit bis zu 150 % Aufschlag an Weihnachten und am 1. Mai. Zum Abschluss geht's um Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG), die betriebliche Altersvorsorge mit einem steuerfreien Höchstbetrag von 338 Euro im Monat für 2026 sowie Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 Euro jährlich nach § 3 Nr. 39 EStG – inklusive der Besonderheit, dass hier sogar eine Gehaltsumwandlung ohne Zusätzlichkeitserfordernis möglich ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  2. Jul 7

    #202: Steuerreform: Diese Änderungen können ab 2027 kommen

    Die Bundesregierung verkauft ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" als große Entlastung – tatsächlich stehen dem aber neue Schulden von rund 118,7 Mrd. Euro allein im Kernhaushalt für 2027 gegenüber, zusammen mit den Sondervermögen sogar rund 203,7 Mrd. Euro. Selbst die eigentlich zu schonende Rücklage muss angetastet werden, während die Zinsausgaben bis 2030 auf rund 80 Mrd. Euro jährlich steigen. In dieser Episode rechnen wir vor, was von der versprochenen Entlastung tatsächlich übrig bleibt: Der Grundfreibetrag steigt in zwei Stufen von 12.348 auf 12.900 Euro bis 2028, der Kinderfreibetrag von 9756 auf 10.236 Euro, das Kindergeld von 259 auf 272 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wächst um 200 auf 1430 Euro. Beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt es dagegen bei einer nur leichten Verschiebung der Grenze auf 70.600 Euro, der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift künftig schon ab 250.000 Euro – ab 280.000 Euro sogar mit 47 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent, und der Pauschalsteuersatz bei Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Unterm Strich bleiben von der Reform gerade einmal zehn Milliarden Euro Entlastung ab 2028 übrig – während allein der Ausgleich der kalten Progression den Fiskus im kommenden Jahr 8,8 Mrd. Euro kosten würde. Auch beim Thema Krankschreibung wird's kontrovers: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, die Arbeitsunfähigkeit künftig ab dem ersten statt bisher vierten Tag gelten – sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Dabei zahlen Unternehmen laut BDA schon heute zwischen 82 und 85 Mrd. Euro jährlich für die Lohnfortzahlung, und ein wissenschaftlicher Nachweis, dass die telefonische Krankschreibung den Krankenstand erhöht hat, fehlt bislang. Wir diskutieren, ob eine Kürzung der sechswöchigen Lohnfortzahlung oder eine Teilzeit-Krankschreibung nicht die sinnvollere Lösung wäre. Bei der Krankenkasse kommt ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bislang beitragsfrei mitversicherte Partner hinzu, die Bemessungsgrenze steigt von 70.000 auf 85.000 Euro. Im Arbeitsrecht sollen sachgrundlose Befristungen künftig bis zu vier statt zwei Jahre und sechsmalige Verlängerungen möglich sein, während der Kündigungsschutz für Besserverdiener oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze – aktuell ab 177.450 Euro – entfallen soll. Wir ordnen ein, was internationale Studien über den Zusammenhang von Kündigungsschutz und Innovationskraft sagen, und warum viele Ökonomen die Reform trotzdem für zu zaghaft halten. Abgerundet wird das Paket durch den pauschalen Wegfall gesetzlicher Berichtspflichten, eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten und die vorausgefüllte Steuererklärung, die Arbeitnehmern die Abgabe künftig ersparen soll. Beim Wohnungsbau sollen ein Enteignungsverbot und eine neue staatliche Baugesellschaft den Mangel beheben. Am Ende bleibt die Frage, wie viel von den versprochenen 600 Euro Entlastung wirklich neu ist – und warum echte Einsparungen bei einer Staatsquote von 50 Prozent weiterhin fehlen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  3. Jun 30

    #201: Die Minijob-Reform 2027 geplant: 900 € zahlen, damit 603 € ankommen

    Die Rentenkommission will Minijobs in ihrer jetzigen Form abschaffen und vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – der Bundeskanzler hat angekündigt, die Vorschläge zu übernehmen. Betroffen wären rund 7 Millionen Beschäftigte, davon 3,5 Millionen im Zweitjob. In dieser Episode erklären wir den aktuellen Status quo und warum die Reform für so viel Diskussion sorgt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 603 Euro im Monat, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und steigt 2027 mit der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro voraussichtlich auf 633 Euro. Arbeitgeber zahlen für Minijobber pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer – macht den Minijob für Arbeitgeber unterm Strich rund 10 Prozentpunkte teurer als eine reguläre Beschäftigung. Arbeitnehmer dagegen profitieren von brutto gleich netto, sofern sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; sonst bleiben durch den Eigenanteil von den 603 Euro nur etwa 404 Euro netto übrig. Wir gehen außerdem auf Sonderfälle ein: Minijobs neben einer Ausbildung (möglich seit 1.10.2022, sofern ein eigener Arbeitsvertrag vorliegt), Minijobs für Ehepartner im Betrieb (steuerlich vorteilhaft, aber mit VGA-Risiko laut BFH-Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) sowie die Abgrenzung zum Midijob im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro mit gleitend ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Abschließend ordnen wir die Argumente beider Seiten ein: Befürworter der Reform verweisen auf rund 4,5 Mrd. Euro erwartete Mehreinnahmen für die Rentenversicherung und das Risiko der "Minijob-Falle" in die Altersarmut; Gegner warnen vor Stundenkürzungen in Branchen wie der Gastronomie und einer möglichen Zunahme von Schwarzarbeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  4. Jun 23

    #200: 1,5 % Steuern für alles? Was bringt eine Holding-GmbH?

    Eine Holding senkt die Steuer auf laufende Gewinne nicht – die liegt mit oder ohne Holding bei rund 30 bis 32 Prozent. Ihr eigentlicher Vorteil zeigt sich erst beim Verkauf von Anteilen, bei Ausschüttungen und bei der langfristigen Reinvestition von Gewinnen. In dieser Episode erklären wir, warum Holding-Strukturen trotz unveränderter laufender Steuerlast so attraktiv sind: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen sind über das Schachtelprivileg nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben damit nur rund 1,5 % Steuerlast statt bis zu 25–30 % auf privater Ebene. Auch laufende Ausschüttungen profitieren: Ab einer Beteiligung von 10 % greift die 95-prozentige Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1, 4 KStG, ab 15 % zusätzlich die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG. Für Kapitalanleger zeigen wir, wie Aktien-ETFs in der Holding durch die 80-prozentige Teilfreistellung nach § 20 InvStG auf eine effektive Steuerlast von rund 10–15 % kommen – inklusive eines Ausblicks auf die ab 2027 wieder relevante Vorabpauschale. Praktisch wird's beim Aufbau: Wer als Einzelunternehmer startet, bringt sein Unternehmen per Einbringung nach § 20 UmwStG in eine GmbH ein und muss die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG beachten. Wer bereits eine GmbH hat, kann die Holding über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG steuerneutral errichten – entscheidend ist, dass die Holding nach der Einbringung die Stimmrechtsmehrheit hält. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt zudem: Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtsteuerbelastung über alle Ebenen am Ende bei knapp 51 %. Wir sprechen außerdem darüber, wann eine Holding eher nicht sinnvoll ist – etwa bei geplantem Wegzug oder hohem privatem Entnahmebedarf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  5. Jun 16

    #199: GmbH gründen 2026: Das müssen Unternehmer unbedingt wissen

    Die GmbH gilt für viele Unternehmer als der nächste Schritt nach dem Einzelunternehmen – doch wann lohnt sich die Gründung tatsächlich? In dieser Episode klären wir, welche Vorteile die GmbH bei Haftung, Wachstum und Steuern bietet und welche Pflichten häufig unterschätzt werden. Wir erklären die Grundlagen der GmbH als eigenständige juristische Person, die Unterschiede zum Einzelunternehmen sowie die Rollen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Außerdem zeigen wir, in welchen Situationen die Haftungsbeschränkung echten Mehrwert bietet und wann eine GmbH für Solo-Selbstständige sinnvoll werden kann. Anschließend gehen wir Schritt für Schritt durch die Gründung: vom Notartermin über das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro bis zur Frage, ob die Einlage auf dem Geschäftskonto verbleiben muss oder bereits für betriebliche Investitionen genutzt werden darf. Auch die Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative wird eingeordnet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gesellschaftsvertrag. Wir besprechen typische Regelungen zu Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterbeschlüssen, Gewinnverwendungen, Wettbewerbsverboten, Kündigungs- und Erbfolgeklauseln. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Konflikte zwischen Gesellschaftern bei Gewinnausschüttungen entstehen können und welche Bedeutung Mehrheits- und Einstimmigkeitsentscheidungen haben. Darüber hinaus erläutern wir die steuerlichen Besonderheiten der GmbH mit der zweistufigen Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dabei geht es auch um die Gestaltungsmöglichkeiten durch Geschäftsführergehälter, Mietverträge mit Gesellschaftern sowie weitere zulässige Vertragsbeziehungen. Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf die Nachteile der GmbH: Insolvenzantragspflichten, mögliche Geschäftsführerhaftung, doppelte Buchführung, Offenlegungspflichten, verdeckte Gewinnausschüttungen und den hohen Formalismus bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen. Außerdem diskutieren wir aktuelle Alternativen wie die Personengesellschaft mit Körperschaftsteueroption und mögliche europäische Rechtsformen. 🎉 Gewinnspiel Wir verlosen 10 Exemplare des Buches Sei doch nicht besteuert von Steuerfabi! So nimmst du teil: 1. Teile diese Podcast-Folge in deiner Instagram-Story. 2. Verlinke dabei @steuerfabi und @christiangebert_steuerberater. Teilnahmeschluss: 21. Juni 2026 um 23:59 Uhr. Wichtige Hinweise: * Unter allen gültigen Teilnahmen werden 10 Gewinnerinnen bzw. Gewinner ausgelost. * Der Gewinn besteht jeweils aus einem Exemplar des Buches Sei doch nicht besteuert. * Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns sind ausgeschlossen. * Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. * Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Meta, Spotify oder anderen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Viel Glück! 🍀📚 Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  6. Jun 10

    #198: Auswandern ohne Steuerfalle: Wegzugsteuer, ETFs und Unternehmensanteile

    Deutschland erlebt eine Rekord-Auswanderung: 2025 verließen rund 289.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Doch wer auswandert, stößt schnell auf eine der teuersten Steuerfallen des deutschen Steuerrechts – die Wegzugsteuer. In dieser Podcast-Folge analysieren wir die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland und die Gründe, weshalb immer mehr Unternehmer, Investoren und Fachkräfte Länder wie die Schweiz, Österreich, Spanien oder die Türkei als neue Heimat wählen. Dabei geht es um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, die Möglichkeiten der Vermögensbildung sowie die Frage, welche Staaten aus steuerlicher Sicht tatsächlich attraktiv sind. Im Mittelpunkt steht die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Bereits bei Beteiligungen von mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft unterstellt das Gesetz beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert. Wir zeigen anhand eines Praxisbeispiels, wie Unternehmensanteile nach den §§ 202, 203 BewG bewertet werden und weshalb selbst ohne tatsächlichen Verkauf schnell Steuerforderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich entstehen können. Außerdem erläutern wir, wann ein steuerlicher Wegzug überhaupt vorliegt und welche Besonderheiten bei Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und DBA-Staaten gelten. Daneben besprechen wir die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG, die unter bestimmten Voraussetzungen zum vollständigen Entfallen der Wegzugsteuer führen kann. Dabei gehen wir auf das BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19 ein, nach dem letztlich die tatsächliche Rückkehr entscheidend ist. Zudem erläutern wir die aktuellen Stundungsregelungen und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Wächtler vom 26.02.2019 – C-581/17. Außerdem zeigen wir, weshalb auch Einzelunternehmer von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein können. Im Fokus stehen die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 EStG, die Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG sowie die Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter. Dabei besprechen wir auch das BFH-Urteil vom 12.06.2019 zur steuerlichen Behandlung kommerzialisierbarer Namensrechte und die besonderen Risiken für Influencer und digitale Geschäftsmodelle. Abschließend stellen wir verschiedene Gestaltungsansätze zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor, darunter Holdingstrukturen über eine GmbH & Co. KG, Familienstiftungen und Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geplante Ausweitung der Wegzugbesteuerung auf Investmentfonds und ETFs und diskutieren, warum künftig selbst breit gestreute Fondsanlagen von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  7. Jun 4

    #197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

    Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 [Fabian Walter folgen](https://linktr.ee/steuerfabi) 👋 [Christian Gebert folgen](https://linktr.ee/christiangebert)

  8. May 27

    #196: Private Equity in Steuerkanzleien? Neue Regeln zu Gewerbesteuer & PKW-Modelle

    Das geplante Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt – unter anderem wegen der vorgesehenen steuerfreien 1.000-Euro-Krisenprämie. Inhaltlich besonders relevant sind jedoch die geplanten Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater. Im Fokus steht vor allem § 55a StBerG: Künftig soll klargestellt werden, dass sich EU-/EWR-Abschlussprüfergesellschaften nur dann an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn sie selbst die berufsrechtlichen Anforderungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen. Hintergrund ist die zunehmende Beteiligung von Private-Equity-Investoren an Steuerkanzleien. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind bereits 57 Steuerkanzleien von PE-Investoren betroffen. Diskutiert wird außerdem, ob bestehende Beteiligungsmodelle künftig von den Steuerberaterkammern widerrufen werden könnten. Außerdem soll mit dem neuen § 4e StBerG die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erweitert werden. Steuerliche Nebenleistungen sollen künftig zulässig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. Davon könnten unter anderem Hausverwaltungen, Versicherungsvermittler, Banken oder Unternehmensberater profitieren. Parallel dazu wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 2 StBerG ausgeweitet – insbesondere mit Blick auf sogenannte „Tax Law Clinics“. Ebenfalls geplant ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen, sodass nicht mehr an jedem Standort ein Steuerberater in räumlicher Nähe tätig sein muss. Daneben sprechen wir über die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 %. Besonders betroffen wären Gemeinden wie Monheim am Rhein und Leverkusen mit derzeit 250 % Hebesatz oder Zossen mit 270 %. Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen: Bei Share Deals mit grundbesitzenden Gesellschaften soll die bisherige Doppelbelastung durch Signing und Closing entschärft werden. In den Hörerfragen diskutieren wir schließlich ein aktuelles Gestaltungsmodell rund um Luxusfahrzeuge und GmbH-Vermietungen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob bei der Vermietung eines privat gehaltenen Fahrzeugs an die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen kann. Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Frage, ob ein Luxus-PKW oder Wohnmobil noch als wesentliche Betriebsgrundlage beziehungsweise Gegenstand des täglichen Bedarfs einzustufen ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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