KANZLEI AM MIKROFON

Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff, Jan Paulick

Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff von der KANZLEI AM RATHAUS in Ahrensburg nördlich von Hamburg stellen sich Mandantenfragen, die ihr auch stellen würdet, und Fragen, die ihr euch nicht traut zu stellen. Vorbereiten können sich die beiden nicht. Brauchen sie auch nicht. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  1. 15. Okt.

    #106 Erbschaftsteuer: Grenzen für die Verschonung riesiger Betriebsvermögen?

    KANZLEI AM MIKROFON und der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts haben etwas gemein: Sie beschäftigen sich dieser Tage mit der Frage: Wo liegen möglicherweise Grenzen für die Verschonung riesiger Betriebsvermögen? Und erfüllt die konkrete Ausgestaltung der Erbschaftsteuer überhaupt noch ihren eigentlichen Zweck? Und was ist der Zweck der Verschonung überhaupt? Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte ein Neffe, der von seiner Tante ein Sparkassendepot und einen Immobilienanteil erbte – und eben nicht verschont wurde. Darin sieht er einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Britta und Maraike umreißen die zwei Welten: Die Welt der Erben von begünstigtem Betriebsvermögen bis zu 26 Millionen Euro und die darüber. Wer begünstigtes Betriebsvermögen im Wert von bis zu 26 Millionen Euro erbt, kann 85 % davon steuerfrei erhalten. Unter strengeren Bedingungen, insbesondere bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren und entsprechenden Vorgaben zur Lohnsumme, sind sogar 100 % drin. Darüber wird es ein bisschen seltsam. Oder wie Maraike mit juristischer Präzision formuliert: Es kommt zur „Durchbrechung des Bereicherungsprinzips“. Einfach runtergebrochen: Kannst du die Steuer nicht zahlen, musst du auch nicht. Wieder juristisch präzise: Verschonungsbedarfsprüfung. Klingt so unscheinbar. Aber allein 2025 wurden auf diesem Weg 3,7 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer erlassen. Was ist also für ein Urteil zu erwarten? Also aus Karlsruhe. Nach dem aus Ahrensburg. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    #106 Erbschaftsteuer: Grenzen für die Verschonung riesiger Betriebsvermögen?
  2. 1. Okt.

    #105 Notarielles Nachlassverzeichnis: Die Notarin zu Besuch

    Wer am Tisch mit den Pflichtteilen sitzt, will wissen, wie groß die Torte überhaupt ist. Da kann man den Erben fragen – oder man schickt die Notarin, die alles aufnimmt und ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt. Etwa, weil man befürchtet, vom Erben hinter die Fichte geführt zu werden. Vielleicht hat man sogar konkrete Anhaltspunkte dafür, dass da etwas verschwiegen wird. Knifflig ist die Sache, weil beispielsweise auch Schenkungen aus den letzten zehn Jahren berücksichtigt werden können und sich so auf den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auswirken. Also sind Jahre an Kontoauszügen durchzuwälzen. Aber zurück zum Titel dieser Folge: Die Notarin rückt in der Regel auch aus und nimmt den Hausstand des Erblassers auf. Britta und Maraike berichten, wie unangenehm das sein kann. Und auch, wie viel Arbeit mit der sorgfältigen Anfertigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses generell verbunden ist. Ein Umstand, weshalb manche Notare solche Mandate ghosten oder versuchen, sich auf andere Weise das Leben einfacher zu machen. Ein interessantes erbrechtliches Instrument. Die Kapelle bezahlen muss übrigens der Erbe – aber sie schmälert auch die Erbmasse. Und damit am Ende auch das Pflichtstück. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    #105 Notarielles Nachlassverzeichnis: Die Notarin zu Besuch
  3. 13. Aug.

    #102 Wäre ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erfolgreich?

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist mit einem etwa 1.500-seitigen juristischen Gutachten der Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, wissenschaftlich nachgegangen. Britta und Maraike haben die etwa 120 Seiten umfassende Zusammenfassung studiert, um in diesem etwa 20-minütigen Podcast die Lage zu sortieren. Denn viel Aufmerksamkeit hat das Gutachten nicht erregt, was verwundert. Es ist aber auch verwirrend. Intensiv gestritten wird darüber, ob die AfD „rechtsextrem“ oder gar „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Frage „verfassungsfeindlich – ja oder nein?“ steht unterdessen auf einem ganz anderen Blatt. Dazu muss es an die Grundpfeiler gehen, derer drei an der Zahl sind: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Diese Episode von KANZLEI AM MIKROFON ist gewiss die politischste bisher. Die Antwort auf die Frage aller Fragen beantwortet sich dabei aber konsequent juristisch. Diese Episode ist auch der letzte Teil einer dreiteiligen Miniserie. Für mehr Hintergründe zum Parteiverbotsverfahren hört am besten vorher die beiden vorherigen Folgen. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    #102 Wäre ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD erfolgreich?
  4. 16. Juli

    #100 Kann man Feinde der Demokratie verbieten?

    Was wäre das eigentlich für ein Vorgang, wenn man die AfD verbieten wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden – und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie. Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich „extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich „verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch ist in dieser Episode einiges an Substanz. Diese Episode ist aber kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann. „Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen. Die Frage aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte, stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil einer dreiteiligen Mini-Serie. Aber es ist eine historische Folge: 100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige gesellschaftliche Thema. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    #100 Kann man Feinde der Demokratie verbieten?

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Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff von der KANZLEI AM RATHAUS in Ahrensburg nördlich von Hamburg stellen sich Mandantenfragen, die ihr auch stellen würdet, und Fragen, die ihr euch nicht traut zu stellen. Vorbereiten können sich die beiden nicht. Brauchen sie auch nicht. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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