Bericht für die Lebensmittelbranche

Behr's GmbH

Behr's Bericht aus der Lebensmittelbranche

  1. 6d ago

    #198 Klimaneutral, Green Claims & PPWR: Welche neuen Vorschriften jetzt auf die Lebensmittelbranche zukommen

    In dieser Folge spricht Arno Langbehn auf den 10. Hamburger Kosmetiktagen mit Dr. Stephanie Reinhart (Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei REINHART Rechtsanwälte) über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, auf die sich die Lebensmittelbranche einstellen muss. Vom Trend, Humankosmetik künftig auch als Tierkosmetik zu vermarkten, über den Status der Green Claims Directive und die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie bis hin zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem erweiterten Bezeichnungsschutz für Fleischprodukte – Dr. Reinhart ordnet ein, was rechtlich verbindlich wird und wo Auslegungsspielräume bleiben. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick über die Themen, die Hersteller und Wettbewerber in den kommenden Monaten beschäftigen werden. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Human- als Tierkosmetik: Warum Kosmetikfirmen Produkte wie Shampoos zunehmend auch für Haustiere vermarkten – und welche rechtliche Lücke entsteht, weil die Vorschriften für Humankosmetik auf Tierkosmetika nicht anwendbar sind (Stichwort Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Gefahrensymbole). Green Claims Directive & EmpCo-Richtlinie: Die Green Claims Directive liegt derzeit auf Eis, während die EmpCo-Richtlinie bereits neue Definitionen und Vorgaben zu Umweltaussagen bringt – anwendbar ab dem 27. September 2026, mit Auswirkungen vor allem auf Nachhaltigkeitssiegel und das UWG. Aufbrauchfristen & Wettbewerb: Warum es keine Aufbrauchfristen gibt, wie sich Behörden voraussichtlich verhalten und weshalb das eigentliche Risiko in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen liegen könnte. PPWR – die neue Verpackungsverordnung: Konformitätsbewertung und -erklärung, erweiterte Herstellerverantwortung, besorgniserregende Stoffe (PFAS, Schwermetalle) sowie das Minimierungsgebot mit der 50-Prozent-Leerraumgrenze – inklusive der Frage nach dem „erforderlichen Mindestmaß". Bezeichnungsschutz Veggie/Vegan: Der Kompromiss beim Bezeichnungsschutz – warum der Veggie-Burger zulässig bleibt, während Bezeichnungen für Fleischstücke wie Steak und Filet künftig geschützt werden. Artikel-8-Verfahren: Was hinter dem Verfahren der Anreicherungsverordnung steckt, warum Pflanzenstoffe im Fokus stehen und welche Rolle die Liste der Heads of Agencies bei der Prüfung möglicher besorgniserregender Stoffe spielt. Timestamps für Schnellhörer: 02:03 – Human- als Tierkosmetik: neues Marktsegment und die rechtliche Lücke 03:30 – Green Claims auf Warteschleife: Verknüpfung mit der EmpCo-Richtlinie 05:14 – Aufbrauchfristen, Behördenpraxis und das Wettbewerbsrisiko 07:34 – PPWR: Konformität, Herstellerverantwortung und Anwendungsfristen 09:30 – Minimierungsprinzip und die Frage nach dem erforderlichen Mindestmaß 11:22 – Veggie/Vegan: Bezeichnungsschutz für Fleischstücke und der gefundene Kompromiss 12:44 – Das Artikel-8-Verfahren und die Liste der Heads of Agencies Unsere Expertin: Dr. Stephanie Reinhart Rechtsanwältin & Partnerin der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München E-Mail: info@reinhart.legal 📢 Passend zu dieser Folge: Im Lebensmittelrecht gibt es viele Rechtsvorschriften und Urteile, die zu beachten sind, damit Sie stets sicher handeln und entscheiden. Genau hier setzt das passende Angebot zu dieser Folge an. Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" – unter anderem mit Dr. Stephanie Reinhart Ihr monatlicher Newsticker zu aktuellen Änderungen und neuesten Urteilen im Lebensmittelrecht. Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick, was demnächst kommt. 👉 www.behrs.de/7305 (oder per E-Mail an akademie@behrs.de) Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

    15 min
  2. May 19

    #197 Urteile im Lebensmittelrecht: Protein- und Health Claims, Kundenrezensionen und Bio-Nahrungsergänzungsmittel

    Fast alles ist bei Lebensmitteln in Vorschriften geregelt – fast. Wo Spielräume und Unklarheiten bestehen, landen Streitfälle vor Gericht, und die Urteile prägen anschließend die Auslegung der Vorschriften für die gesamte Branche. In dieser Folge spricht Arno Langbehn am Rande der 10. Hamburger Kosmetiktage mit Dr. Andreas Reinhart (Rechtsanwalt, REINHART Rechtsanwälte München und Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München) über aktuelle Entscheidungen rund um Kundenrezensionen, Hinweispflichten bei Health Claims, High-Protein-Aussagen, die Lebensmittelsicherheit aus Sicht eines österreichischen Vorlageverfahrens sowie die Bio-Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick darüber, welche Verfahren derzeit beim EuGH und BGH anhängig sind – und wo schon heute Vorsicht geboten ist. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Kosmetik vs. Lebensmittel: Parallelen und Unterschiede zwischen den beiden Rechtsbereichen, vom LFGB über das Irreführungsverbot bis hin zu Mogelpackungs-Regelungen und der „Ein-Drittel-Regelung". Kundenrezensionen und Testimonials: BGH-Entscheidung zu Amazon-Bewertungen (keine Zurechnung) gegenüber der aktuelleren OLG-München-Entscheidung – sobald ein Unternehmen auf seiner Webseite auf solche Rezensionen verlinkt, werden sie wie eigene Werbeaussagen behandelt. Hinweispflichten bei Health Claims: Zwei beim EuGH anhängige Vorlageverfahren zu Art. 10 Abs. 2 HCV (BGH-Vorlage aus Deutschland) und Art. 14 HCV (Vorlage aus Belgien) – die Schlussanträge der Generalanwälte deuten auf eine eng ausgelegte, für die Werbepraxis günstige Linie hin. Sicherheit von Lebensmitteln (Art. 14 LMBVO): Österreichisches Vorlageverfahren zur Frage, wann ein Lebensmittel für den menschlichen Verzehr „ungeeignet" ist – mit unmittelbarer Relevanz auch für die deutsche Auslegung von § 12 LFGB. High-Protein-Claims: Negative Entscheidungen der OLG Stuttgart, Hamburg und München; der BGH hat das Verfahren dem EuGH vorgelegt. Wichtig: Die häufig zitierte Nestlé-Schweden-Entscheidung betraf Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBmZ), nicht herkömmliche Lebensmittel – und ist daher kein Maßstab. Bio-Nahrungsergänzungsmittel und „organic": Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Bio-Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht mit isolierten Vitaminen oder Mineralstoffen angereichert werden, was Nahrungsergänzungsmittel praktisch vom Bio-Status ausschließt. Mannose-Urteil des EuGH: Häufig falsch dargestellt – die Entscheidung betraf die Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt im konkreten Fall einer medizinischen Zweckbestimmung und macht D-Mannose als Lebensmittel nicht automatisch zum Funktionsarzneimittel. Timestamps für Schnellhörer: 02:04 – Parallelen Kosmetik- vs. Lebensmittelrecht: LFGB, Irreführungsverbot, Mogelpackung. 03:55 – Kundenrezensionen und Testimonials: Wann sind sie dem Unternehmen zuzurechnen? 04:39 – BGH zu Amazon-Bewertungen und OLG München zu verlinkten Rezensionen. 06:19 – Hinweispflichten bei Health Claims: EuGH-Vorlagen zu Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 HCV. 07:52 – Sicherheit von Lebensmitteln: Vorlageverfahren aus Österreich zu Art. 14 LMBVO. 10:22 – High-Protein-Claims: OLG-Rechtsprechung, BGH-Vorlage und der Nestlé-Schweden-Irrtum. 12:40 – Bio-Nahrungsergänzungsmittel: BVG-Entscheidung zu „organic" und zum Anreicherungsverbot. 15:04 – Mannose-Urteil des EuGH: Funktionsarzneimittel oder klassisches Lebensmittel? Unser Experte: Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt & Partner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München Schwerpunkte: Beratung und anwaltliche Vertretung von Unternehmen der Kosmetik- und Lebensmittelbranche – sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte als auch bei der Erarbeitung neuer Marketingkonzepte. REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB  Ehrengutstraße 1b 80469 München Tel.: +49 89 41 11 282 00 Fax: +49 89 41 11 282 22 E-Mail: info@reinhart.legal 📢 Passend zu dieser Folge: Die in diesem Gespräch behandelten Verfahren sind nur ein kleiner Auszug aus den aktuellen Entwicklungen im Lebensmittelrecht. Wer kontinuierlich auf dem Laufenden bleiben möchte, findet in der monatlichen Online-Seminar-Serie das passende Format. Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" Ihr monatlicher News-Ticker zu aktuellen Änderungen und den neuesten Urteilen im Lebensmittelrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten – unter anderem mit Dr. Andreas Reinhart. Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick darauf, was demnächst zu erwarten ist. 👉 www.behrs.de/7305 – oder eine E-Mail an akademie@behrs.de Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

    18 min
  3. May 5

    #196 Neuartige Lebensmittel, Biozidprodukte und neue Urteile: Was sich im Lebensmittelrecht gerade ändert

    Inhalt: Wieder gibt es viele Änderungen bei Rechtsvorschriften und interessante Urteile, die für die Lebensmittelbranche relevant sind. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick: von neu genehmigten neuartigen Lebensmitteln über aktualisierte Wirkstoff-Genehmigungen bis hin zu spannenden Gerichtsentscheidungen rund um Essig-Spray, Preisreduzierungen, gesundheitsbezogene Angaben und ein folgenreiches Salatblatt-Urteil aus dem Supermarkt. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Aktuelle EU-Rechtsvorschriften: Eine weitere Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 zu vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen bei bestimmten Waren aus Drittländern. Neuartige Lebensmittel: Im Verfahren der Verordnung (EU) 2015/2283 wurden Pulver aus entfetteten Rapssamen und Lacto-N-Tetraose (aus einem abgeleiteten Stamm von E. coli) neu genehmigt; die Verwendungsbedingungen für pasteurisierte Akkermansia muciniphila wurden geändert. Tier­gesundheits- und Bußgeldgesetz: Mit der Änderung zum 10. März wurde u. a. die Obergrenze der Geldbußen im Tiergesundheitlichen Bußgeldgesetz von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben. Zugelassene Wirkstoffe: Erneuerung der Genehmigung für Maltodextrin, Spinosad und Pyrimethanil zum 1. April; Änderung der Bedingungen für Maleinsäurehydrazid mit Wirkung vom 5. März. Neue Leitsätze: Neufassung der Leitsätze für weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke, Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck sowie Neufassung der Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse. Urteil Essig-Spray (Biozidprodukt): Auslegung der Verordnung (EU) 528/2012 – ein Produkt fällt auch dann unter den Biozidbegriff, wenn der biozide Zweck gegenüber anderen Zwecken nur akzessorisch ist; Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Lebensmittel sind dagegen ausgenommen. Urteil OLG Nürnberg – Preisreduktion wegen abgelaufenem MHD: Die Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung setzt voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über den drohenden Verderb bzw. Haltbarkeitsablauf als Grund informiert wird – ein roter Aufkleber mit reiner Prozentangabe genügt nicht; ein knapper Hinweis wie „kurz vor MHD-Ablauf" reicht aus. Urteil „Immunstark"-Bonbons & „Immunkraft": Schlagwortartige Aussagen wie „Immunstark" sind unspezifische gesundheitsbezogene Angaben (VO (EG) 1924/2006) und nur zulässig, wenn ihnen eine spezifische, wissenschaftlich abgesicherte Angabe beigefügt ist – ein Sternchenhinweis auf die Verpackungsrückseite reicht für die räumliche Nähe nicht aus. Die Bezeichnung „Immunkraft" wurde als unzulässig synonym zur zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" eingestuft. Urteil Fliegenpilzpulver: Auch ein als „Räucherwerk" vertriebenes Fliegenpilzpulver kann ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 sein – die subjektive Zweckbestimmung des Unternehmens wird durch die objektive Frage korrigiert, ob die orale Aufnahme vernünftigerweise erwartet werden kann. Urteil Salatblatt im Supermarkt: Die Verkehrssicherungspflicht des Lebensmittelhändlers kann durch ein funktionierendes, dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem (z. B. Unterschriftenliste) erfüllt werden – relevant auch für herstellende Unternehmen mit eigenem Hygienesystem. Timestamps für Schnellhörer: 00:37 – Begrüßung und Überblick zur Folge. 01:14 – Aktuelle EU-Rechtsvorschriften und Sofortmaßnahmen für Drittlandwaren. 01:30 – Neu genehmigte neuartige Lebensmittel: Rapssamenpulver, Lacto-N-Tetraose, Akkermansia muciniphila. 02:16 – Änderungen im Tiergesundheits-, Tierarzneimittel- und Bußgeldgesetz. 02:39 – Wirkstoff-Genehmigungen: Maltodextrin, Spinosad, Pyrimethanil, Maleinsäurehydrazid. 03:18 – Neue Leitsätze für weinähnliche Getränke, Brot und Kartoffelerzeugnisse. 04:22 – Urteil Essig-Spray: Auslegung der Biozidprodukte-Verordnung 528/2012. 05:14 – OLG Nürnberg: Preisreduktion bei abgelaufenem MHD und Hinweispflicht. 05:50 – „Immunstark"-Bonbons: spezifische vs. unspezifische gesundheitsbezogene Angaben. 06:49 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – auch wenn es als „Räucherwerk" beworben wird. 07:51 – „Immunkraft": Synonym zu zugelassener Health Claim und damit unzulässig. 08:15 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und dokumentiertes Reinigungssystem. Unser Experte: Arno Langbehn, Geschäftsführer BEHR'S Verlagsgruppe, E-Mail: podcast@behrs.de 📢 Passend zu dieser Folge: Sie möchten bei den vielen Neuerungen rund um Lebensmittelkennzeichnung und Werbung den Überblick behalten? Dann ist die Online-Seminar-Serie der BEHR'S Akademie genau das Richtige – jeden Monat aktuelle Änderungen, Neuerungen und ein Ausblick, was demnächst kommt. Online-Seminar-Serie „Update Lebensmittelkennzeichnung" Monatlich aktuelle Rechtsvorschriften und Urteile zur Kennzeichnung und Werbung – kompakt und praxisnah. 👉 www.behrs.de/7499 Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. 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    11 min
  4. Apr 21

    #195 KI für Lebensmittelrecht, QM & QS: Möglichkeiten, Grenzen und warum Quellen alles sind

    In dieser Folge spricht Arno Langbehn mit Dr. Damian Klimke (Experte und Business Developer bei Taxy.io) darüber, wie KI-Tools im Lebensmittelrecht sowie in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sinnvoll eingesetzt werden können. Im Zentrum stehen die grundlegende Funktionsweise von KI, der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Systemen – insbesondere beim Datenschutz – sowie konkrete Tipps für bessere Prompts und zuverlässigere Ergebnisse. Dr. Klimke erklärt, warum Halluzinationen entstehen, wie sich fehlerhafte Antworten erkennen lassen und warum die Zukunft in proaktiven, agentischen KI-Lösungen liegt. Eine praxisnahe Einordnung für alle, die KI verantwortungsvoll im regulatorischen Umfeld einsetzen möchten. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Funktionsweise von KI: Wie neuronale Netze menschliches Denken kopieren und Antworten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten „erraten". Datenschutz & Systemwahl: Warum offene Modelle aus Nutzereingaben lernen – und was das für vertrauliche Unternehmensdaten bedeutet (inklusive des Currywurst-/Wolfsburg-Beispiels). Agentisierung statt „eierlegende Wollmilchsau": Warum spezialisierte, auf Nischen fokussierte KI-Systeme bessere Ergebnisse liefern als generische Allround-Tools. Prompting richtig lernen: Sachverhalte statt Schlagworte, viel Kontext („wie mit einem dreijährigen Kind sprechen") und der Tipp, die KI den Auftrag erst zusammenfassen zu lassen. Halluzinationen erkennen: Warum in offenen Systemen erfundene Gesetze wie eine „Marzipanverordnung" auftauchen und wie Quellenprüfung vor Fehlentscheidungen schützt. Zukunftsausblick: Proaktive KI als Sparringspartner und „Vorarbeiter" in Produktions- und QS-Workflows. Timestamps für Schnellhörer: 01:30 – Taxy.io: Künstliche Intelligenz und Fachwissen vereinen. 02:32 – Wie funktionieren KI-Tools? Neuronale Netze und Wahrscheinlichkeiten. 06:04 – Datenschutz als Knackpunkt: offene vs. geschlossene KI-Modelle. 08:09 – Das Currywurst-Beispiel aus Wolfsburg: Wenn KI ungewollt Zusammenhänge herstellt. 11:49 – Agentisierung & Nischenfokus: Warum spezialisierte KI bessere Ergebnisse liefert. 14:33 – Prompting-Tipps: Mit der KI sprechen wie mit einem dreijährigen Kind. 17:02 – Die häufigsten Fehler beim Prompting: Schlagworte, Rechtschreibung, zu hohe Erwartungen. 22:02 – Wie prüfe ich KI-Antworten richtig? Das Gütekriterium Quelle. 23:48 – Halluzinationen: Erfundene „Marzipanverordnungen" und wie man sie erkennt. 26:12 – Blick in die Zukunft: Proaktive KI-Agenten im QS-Workflow. 31:51 – Drei Vorteile zum Mitnehmen – KI als Sparringspartner. Unser Experte: Dr. Damian Klimke Experte und Business Developer bei Taxy.io GmbH Jülicher Straße 72a, 52070 Aachen E-Mail: klimke@taxy.io 📢 Passend zu dieser Folge: Sie möchten KI direkt in Ihrer täglichen Arbeit rund um Lebensmittelrecht, QM und QS einsetzen? Dann lernen Sie die Lösungen kennen, die gemeinsam mit Taxy.io entwickelt wurden. BEHR'S...KI PLUS & die Pakete in BEHR'S...ONLINE Rechtssichere Recherche und Antworten auf Basis geprüfter Fachinhalte aus dem BEHR'S Verlag – speziell für die Lebensmittelbranche. 👉 www.behrs.de/bo-pakete Zusätzlich können Sie das im Interview erwähnte Angebot nutzen und BEHR'S...ONLINE mit der BEHR'S...KI zwei Wochen kostenfrei testen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail mit dem Betreff „KI Test" an info@behrs.de – Sie erhalten umgehend Ihre Zugangsdaten. Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

    35 min
  5. Apr 7

    #194 Praktische Audittipps: Mit KI Zeit sparen und Lücken schließen

    Inhalt: In dieser Folge teilt Matthias Lehrke, Wirtschaftsingenieur mit rund 700 durchgeführten Audits seit 1992, sein praxiserprobtes Wissen zu internen Audits – und zeigt, wie Künstliche Intelligenz die Auditarbeit sinnvoll unterstützen kann. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. Hörerinnen und Hörer erfahren, welche KI-Tools sich für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits eignen, wo die Grenzen der Technologie liegen und wie eine zielführende Fragetechnik Audits effektiver und wertvoller macht. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Rolle des Auditors: Wer Audits durchführt, ist nicht nur Prüfer und Kontrolleur, sondern auch Motivator – und sollte durch geschickte Fragen und eine offene Haltung echten Mehrwert für die auditierten Bereiche schaffen. Fragetechniken im Audit: Von geschlossenen Einstiegsfragen über hypothetische und paradoxe Fragen bis hin zu positiven Fragen wie „Worauf sind Sie stolz?" – wie ein vielfältiger Fragemix das Audit bereichert und tiefere Einblicke ermöglicht. KI in der Auditvorbereitung: KI-Tools helfen dabei, aktuelle EU-Verordnungen und Grenzwerte zu recherchieren, Auditfragen zu generieren und individuelle Checklisten zu erstellen – und sparen dabei erheblich Zeit. KI zur Dokumentenprüfung: Dokumente lassen sich mit KI auf Konformität (z. B. gemäß IFS Food oder ISO 9001), inhaltliche Lücken und Sprachniveau prüfen – ein wertvolles Werkzeug vor und während des Audits. Grenzen der KI: Datenschutz, nicht immer korrekte Fakten (sog. Halluzinationen) und das Fehlen von Empathie machen deutlich: KI kann Auditpersonen unterstützen, aber nicht ersetzen – finale Entscheidungen bleiben beim Menschen. KI-Agenten als Zukunftsthema: Erste Unternehmen nutzen bereits KI-Agenten, die Maßnahmenvorschläge automatisch auf Plausibilität prüfen und auf Abweichungen hinweisen – ein Bereich mit großem Potenzial. Timestamps für Schnellhörer: 01:49 – Matthias Lehrkes Hintergrund: ~700 Audits seit 1992, KI-Philosophie und Ansatz 03:00 – KI pragmatisch einsetzen: Zeit sparen, unnötige Aufgaben abgeben 05:27 – Audit-Erfolgsfaktoren: Wo KI helfen kann – und wo nicht (Empathie, komplexe Situationen) 06:11 – Rolle des Auditors: Prüfer, Motivator und Mehrwertbringer in einem 08:41 – Fragetechniken: Geschlossen, offen, paradox, hypothetisch und positiv im Einsatz 13:13 – Drei-Sichten-Methode: Normanforderungen über Ziele, Inhalte und Schlüsselworte verstehen 17:02 – Zeitplanung im Audit: 60–70 % auditieren, 20 % Verbesserung suchen, 10 % Fazit 19:23 – KI in der Vorbereitung: Prompts optimieren, EU-Verordnungen abfragen, Dokumente prüfen 29:23 – KI-Agenten: Maßnahmenvorschläge nach Audits automatisch auf Stimmigkeit prüfen 35:08 – Fazit: KI erleichtert und unterstützt – ersetzt den Menschen aber nicht Unser Experte: Matthias Lehrke Wirtschaftsingenieur & selbstständiger Berater für die Lebensmittelwirtschaft E-Mail: matthias@lehrke.de 📢 Passend zu dieser Folge: Wer die in dieser Episode besprochenen Themen rund um interne Audits, HACCP, IFS und KI-gestütztes Qualitätsmanagement vertiefen möchte, findet das passende Angebot direkt bei Matthias Lehrke in der BEHR'S Akademie. Online-Seminare der BEHR'S Akademie mit Matthias Lehrke Über 20 Seminare und Serien zu HACCP, Lebensmittelsicherheitskultur, IFS, internen und externen Audits, Dokumentation, Fremdkörpermanagement, Verifizierung und Validierung sowie Lebensmittelsicherheit entlang der Logistikkette. 👉 www.behrs.de/lehrke Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

    36 min
  6. Mar 24

    #193 Rückstände & Kontaminanten: Auf was aktuell zu achten ist

    #193 Rückstände & Kontaminanten: Auf was aktuell zu achten ist Inhalt: Rückstände und Kontaminanten dominieren die Meldungen im RASFF – doch wie bleibt man im betrieblichen Alltag wirklich auf dem aktuellen Stand? In dieser Folge teilt Dr. Norbert Kolb, Experte im Qualitätsmanagement mit über 30 Jahren Erfahrung in Lieferantenaudits, sein praxiserprobtes Wissen. Er erklärt, welche Informationsquellen unverzichtbar sind, wie der rechtliche Rahmen zu verstehen ist und wie Unternehmen Wareneingangskontrolle, Supply Chain Management und Lieferantenaudits so aufstellen, dass Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Diese Folge ist ein Ausschnitt aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. Die wichtigsten Themen dieser Folge Informationsquellen strukturiert nutzen: Wer im Unternehmen wertet welche Quellen wie oft aus? EFSA, BfR, Verbände, beauftragte Laboratorien, RASFF und das EU Knowledge Center for Global Food and Nutrition Security liefern wertvolle Frühwarnsignale – wenn sie regelmäßig und systematisch gesichtet werden. Rechtlicher Rahmen im Überblick: Die EU-Kontaminantenverordnung 2023/915 wurde allein 2025 dreimal geändert. Dazu kommen Einzelverordnungen (z. B. für Ochratoxin und Cadmium) sowie regelmäßig aktualisierte Rückstandshöchstmengen (MRLs). Nur die jeweils gültige Fassung zählt. Rückstand vs. Kontaminante – ein wichtiger Unterschied: Ein Rückstand entsteht durch aktive Anwendung (Pflanzenschutzmittel, Biozide wie BAC/DDAC – geregelt in der Verordnung 396). Eine Kontaminante gelangt unbeabsichtigt ins Produkt (z. B. Mykotoxine durch Schimmelpilze). Bei Kontaminanten gilt das ALARA-Prinzip: so niedrig wie vernünftigerweise möglich. Proaktiv vorgehen – Trends früh erkennen: EFSA-Studien kündigen spätere Rechtsänderungen an. Das Beispiel Acetamiprid zeigt es: Nach toxikologischen Betrachtungen der EFSA (2024) folgten 2025 gleich zwei MRL-Anpassungen. Wer EFSA-Newsroom und Funding & Tender Portal im Blick behält, ist frühzeitig informiert. Wareneingangskontrolle und Monitoring als Kreislauf: Gefahrenanalyse, Risikobewertung und Monitoringplan müssen dynamisch sein und sich gegenseitig aktualisieren – auf Basis gesetzlicher Änderungen und eigener Erkenntnisse. Verpackungsmittel werden dabei häufig unterschätzt: Auch über sie können Pflanzenschutzmittelrückstände und Weichmacher ins Produkt gelangen. Lieferantenaudits professionell planen und durchführen: Gute Auditplanung umfasst Zeitplan, Unterlieferanten, Dienstleister, Logistik und – bei internationalen Reisen – Visum, Kultur und Reiserücktrittsoptionen. Abweichungen werden direkt vor Ort besprochen und schriftlich dokumentiert. Kundenanfragen souverän managen: Anfragen des Handels zu Rückständen und Kontaminanten ernst nehmen, datenbasiert und sachlich antworten, Termine zuverlässig einhalten oder Änderungen kommunizieren. Alles schriftlich festhalten. Timestamps für Schnellhörer 00:37 – Einleitung: Vorstellung von Dr. Norbert Kolb und seiner Expertise 02:10 – Informationsquellen: Wer wertet was aus – und wie oft? 03:44 – Die EFSA-Webseite als Frühwarnsystem für kommende Rechtsänderungen 06:34 – EU-Kontaminantenverordnung 2023/915: häufige Änderungen im Blick behalten 07:59 – Rückstand vs. Kontaminante: Definitionen und ALARA-Prinzip 09:51 – Rapid Alert Meldungen (RASFF): tägliches Handwerkszeug im QM 10:45 – Mykotoxine und ihre Abbauprodukte: EU Knowledge Center als Informationsquelle 14:28 – Supply Chain Management: Gefahrenanalyse, Risikobewertung, Monitoringplan 14:57 – Verpackungsmittel als unterschätzte Gefahrenquelle 16:18 – Umgang mit Kundenanfragen: strukturiert, datenbasiert, schriftlich 19:39 – Lieferantenaudits: Planung, Durchführung und Nachbereitung aus 30 Jahren Praxis Unser Experte Dr. Norbert Kolb Experte für Qualitätsmanagement, Lieferantenaudits & Rückstände/Kontaminanten Viele Jahre tätig bei der Worlée Naturprodukte GmbH; Mitglied in deutschen und europäischen Industrieverbänden mit Leitungsfunktionen; heute weltweit als Berater und Auditor tätig. E-Mail: Norbert_Kolb@web.de 📢 Passend zu dieser Folge Wer nach dieser Folge tiefer einsteigen möchte, findet bei der BEHR'S Akademie zwei Seminare, die direkt an die besprochenen Themen anknüpfen: Online-Seminar PLUS: „Rückstände & Kontaminanten kompakt – Risiken reduzieren, rechtssicher handeln" 21. April 2026 | Mit Dr. Norbert Kolb und weiteren Referierenden Inklusive 30-minütigem individuellem Beratungsgespräch mit den Referierenden. 👉 www.behrs.de/7856 oder E-Mail an akademie@behrs.de Online-Seminar PLUS: „Food Fraud durch sichere Rohwarenbeschaffung vorbeugen – Betrugserkennung in der gesamten Supply Chain – Krisen-Management updaten" 29. April 2026 Inklusive 30-minütigem individuellem Beratungsgespräch mit den Referierenden. 👉 www.behrs.de/7892 oder E-Mail an akademie@behrs.de Ressourcen & Links 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? 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    26 min
  7. Mar 10

    #192 Nachhaltigkeit, Pestizidrückstände und alkoholfreier Gin: Was sich im Lebensmittelrecht gerade ändert

    Auch zum Jahreswechsel hat sich im Lebensmittelrecht wieder einiges getan – von der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit über neue Höchstgehalte bei Pestizidrückständen bis hin zu brisanten Urteilen rund um alkoholfreien Gin und veganen Eierlikör. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick über die wichtigsten neuen Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen. Die Episode ist ein Auszug aus dem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Änderung der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für eine schadstofffreie Umwelt. Höchstgehalte an Pestizidrückständen: Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Rückstandshöchstgehalte in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. Ökologische Produktion: Neue Regelungen zur Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen in der ökologisch-biologischen Produktion sowie zur Anerkennung von Kontrollstellen in Drittländern. Bisphenol A und PFAS: Zunehmender regulatorischer Fokus auf Bisphenol A und PFAS – neue Leitlinien der EU-Kommission zur BPA-Verwendung. Alkoholfreier Gin – EuGH-Urteil: Der EuGH stellt klar, dass geschützte Spirituosenbezeichnungen wie „Gin" nicht für alkoholfreie Alternativprodukte verwendet werden dürfen. Veganer Eierlikör – LG Kiel vs. EuGH: Das LG Kiel erlaubte die Bezeichnung „Alternative zu Eierlikör" – doch seit dem EuGH-Urteil dürfte diese Sichtweise keinen Bestand mehr haben. Timestamps für Schnellhörer: 00:36 – Begrüßung und Überblick: Was erwartet die Hörer in dieser Folge? 01:10 – Neue Rechtsvorschriften zum Jahreswechsel: Basisverordnung 178, recycelter Kunststoff, Pestizidrückstände. 02:10 – Ökologische Produktion: Änderungen bei Zulassungen und Kontrollstellen. 02:55 – Neue Richtlinien des Lebensmittelverbands Deutschland: Vanillezucker, Brotbezeichnungen, Backpulver. 03:20 – Bisphenol A und PFAS: Warum diese Stoffe zunehmend in den Fokus rücken. 05:58 – Urteil: Alkoholfreier Gin – EuGH-Entscheidung zum Bezeichnungsschutz. 06:56 – Urteil: Likör ohne Ei – LG Kiel zu veganen Spirituosenbezeichnungen. 07:22 – Widerspruch: Warum das Kieler Urteil nach dem EuGH-Entscheid überholt sein dürfte. Unser Experte: Arno Langbehn Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe E-Mail: podcast@behrs.de 📢 Passend zu dieser Folge: Sie möchten bei neuen Rechtsvorschriften und Urteilen im Lebensmittelrecht immer auf dem Laufenden bleiben? Dann ist die Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" der BEHR'S Akademie genau das Richtige: Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick auf kommende Entwicklungen. Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" Monatlich aktuelle Änderungen im Lebensmittelrecht – kompakt und praxisnah. 👉 www.behrs.de/7305 Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

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  8. Feb 24

    #191 ÖKO-TEST: Ein Blick hinter die Zeitschrift

    ÖKO-TEST im Check: Was steckt wirklich in unseren Lebensmitteln? Inhalt: Seit 40 Jahren nimmt Ökotest Produkte unter die Lupe. Aber wie unabhängig ist die Redaktion wirklich, wenn gleichzeitig Anzeigen verkauft werden? In dieser Folge blicken wir hinter die Kulissen des Verlags. Gast Dr. Jürgen Steinert (Stellv. Chefredakteur) erklärt, warum die Analytik im Labor wichtiger ist als die reine Kennzeichnung auf der Packung und welche Schadstoffe 2026 im Fokus stehen. Die wichtigsten Themen dieser Folge: Hinter den Kulissen: Wie Ökotest die redaktionelle Unabhängigkeit von der Anzeigenabteilung trennt. Schadstoffe im Visier: Warum MOSH/MOAH (Mineralöle) und PFAS ("Ewigkeitschemikalien") Dauerthemen im Labor bleiben. Reformulierung: Was Light-Produkte wirklich bringen und warum weniger Salz oft eine Herausforderung ist. Recht & Grenzwerte: Wo Dr. Steinert strengere EU-Regulierung fordert. Timestamps für Schnellhörer: 02:15 – Die Struktur hinter Ökotest: Unabhängigkeit vs. Finanzierung. 05:40 – Das Label-Geschäft: Wann darf ein Hersteller mit dem Siegel werben? 11:20 – Mineralöle in Lebensmitteln (MOSH/MOAH) – Der aktuelle Stand 2026. 16:45 – PFAS & Bisphenol A: Die neuen Herausforderungen in der Analytik. 21:10 – Light-Produkte & Reformulierung: Sinn oder Marketing? Unser Experte: Dr. Jürgen Steinert Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker & Stellv. Chefredakteur ÖKO-TEST Verlag E-Mail: verlag@oekotest.de Ressourcen & Links: 📩 Kostenfrei: Bleiben Sie up-to-date mit den BEHR'S Infodiensten 🛒 Shop & Akademie: Besuchen Sie den BEHR'S Shop 📸 Social Media: Folgen Sie uns auf Instagram Gefällt ihnen der Podcast? So können sie uns unterstützen: Wir investieren viel Herzblut in jede Folge, um ihnen echtes Expertenwissen zu liefern. Wenn ihnen diese Folge geholfen hat, freuen wir uns riesig über eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify. Ihre Bewertung hilft anderen Fachleuten, uns zu finden! 📬 Feedback? Schreib uns an podcast@behrs.de.

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Behr's Bericht aus der Lebensmittelbranche

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