Ratgeber

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

  1. vor 17 Std.

    Pflanzenschutz: Den Anfängen wehren

    Mit offenen Augen durch den Garten spazieren und mit einfachen Mitteln eingreifen, wenn Schädlinge auftauchen – das verhindert grosse Schäden! Denn die ersten Schadinsekten vermehren sich rasend schnell und rasch hat sich eine grosse Population entwickelt. Ihre Bekämpfung ist schwierig. Jetzt aktuell: Blattläuse, Marmorierte Baumwanze. Blattläuse Es gibt über 800 verschiedene Blattlausarten in der Schweiz, doch nur wenige Arten schädigen die Nutzpflanzen im Hausgarten: Sie saugen Pflanzensaft und übertragen Virenkrankheiten. Beispiele sind Johannisbeerblasenlaus, Grüne Salatblattlaus, Bohnenblattlaus, Mehlige Apfelblattlaus. Wie findet man die ersten Blattläuse? · Die obersten Blätter der Johannisbeeren kräuseln oder verfärben sich rötlich, auf der Blattunterseite hat es winzige Blattläuse: Triebspitzen wegschneiden, der Grünabfuhr mitgeben. · Auf Salatblättern: Blattläuse zerdrücken. · Befallene Randen- und Mangoldpflanzen mit 2% Schmierseifenlösung behandeln: 1 Liter warmes Wasser mit 20 ml flüssiger (oder 30 g fester Schmierseife) mischen und Blattlauskolonie besprühen. Zwei eingeschleppte Wanzenarten machen im Sommer grosse Schäden an Obst und Gemüse: Die Grüne Reiswanzen und die Marmorierte Baumwanze saugen an verschiedenen Früchten, so dass diese ungeniessbar werden. Sie beginnen im Juni mit der Fortpflanzung und legen Eier. Wie findet man ihre Eigelege? Beide Wanzenarten legen circa 20 - 30 Eier auf die Blattunterseite der obersten Blätter von z.B. Peperoni, Tomaten, Gurken: · Blätter im obersten Drittel wenden: weisse Eigelege stammen von der Marmorierten Baumwanze und gelbe Eigelege von der Grünen Reiswanze. · Mithilfe des Blattes die Eier zerdrücken. Achtung Sonnenbrand! Setzlinge aus Gewächs- und Treibhäusern sind noch nicht abgehärtet gegen die UV-Strahlung der Sonne. Stehen sie ungeschützt in der prallen Sonne, bekommen ihre Blätter einen Sonnenbrand: grosse, braune Flecken oder Streifen, sie werden dürr und fallen ab. Besonders Vorsicht im Juni: Wenn nach kühleren, bewölkten Tagen plötzlich sonnige, heisse Tage auftreten, kann es an exponierten, jungen Früchten zu Sonnenbrand kommen.

    6 Min.
  2. 22. Mai

    Altersarmut in der Schweiz: Wer betroffen ist

    In der reichen Schweiz lebt ein Teil der Seniorinnen und Senioren in Armut oder knapp über der Armutsgrenze. Warum das so ist, wer besonders gefährdet ist und welche Hilfe sowie welche Schritte Betroffenen offenstehen. Altersarmut ist in der Schweiz für viele Betroffene Realität. Fachleute von Pro Senectute gehen davon aus, dass rund ein Fünftel der Pensionierten finanziell stark unter Druck steht. Ein Teil davon ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen, andere leben knapp über der Anspruchsgrenze und müssen Monat für Monat sehr genau rechnen. Die Gründe dafür sind selten selbst verschuldet. Häufig führen Teilzeitarbeit, tiefe Löhne, eine unterbrochene Erwerbsbiografie, Betreuungspflichten, Krankheit oder fehlende Reserven dazu, dass AHV und Pensionskasse im Alter nicht ausreichen. Besonders schwierig wird es, wenn Menschen zwar Vermögen in einer Liegenschaft gebunden haben, im Alltag aber zu wenig flüssige Mittel zur Verfügung stehen. Ein Problem ist auch, dass viele Betroffene ihre Situation zu spät überprüfen. Wer sich erst kurz vor oder sogar erst nach der Pensionierung mit den eigenen Finanzen befasst, hat oft nur noch wenig Handlungsspielraum. Dazu kommt: Viele verzichten aus Scham oder Unwissen auf Leistungen, auf die sie Anspruch hätten. Genau deshalb ist es wichtig, früh hinzuschauen. Fachleute raten, sich spätestens ab Mitte 50 mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen, das Budget realistisch zu prüfen und sich bei Unsicherheit beraten zu lassen. Gerade im Alter lohnt es sich, Einnahmen und Ausgaben genau im Blick zu behalten und bei Engpässen nicht zuzuwarten. Wer merkt, dass das Geld nicht reicht, sollte möglichst früh Unterstützung suchen. Eine zentrale Hilfe sind Ergänzungsleistungen. Dazu kommen je nach Situation Rückvergütungen von Krankheitskosten, Hilflosenentschädigung oder weitere kantonale Unterstützungen. Beratungsstellen wie Pro Senectute helfen dabei, Ansprüche zu prüfen und die nötigen Schritte einzuleiten. Die wichtigste Botschaft: Altersarmut ist kein persönliches Versagen. Wer betroffen ist, sollte sich nicht schämen, sondern Hilfe holen. Oft bringt schon eine sorgfältige Auslegeordnung spürbare Entlastung – und manchmal zeigt sich, dass mehr Unterstützung möglich ist, als man gedacht hat.

    5 Min.
  3. 21. Mai

    Zusatzleistungen zur AHV: Was Ihnen wirklich zusteht

    Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Rückvergütungen: Viele Seniorinnen und Senioren nutzen ihre Ansprüche nicht. Welche Zusatzleistungen es gibt und wie Sie diese geltend machen können. AHV und Pensionskasse sichern die Grundversorgung im Alter – doch oft reicht das Einkommen nicht aus. Hier springen Zusatzleistungen ein. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch darauf haben oder wie sie diese Leistungen beantragen können. · Die wichtigste Unterstützung sind die Ergänzungsleistungen (EL). Sie kommen zum Zug, wenn die minimalen Lebenskosten durch AHV und Pensionskasse nicht gedeckt sind. Dabei wird berechnet, ob die anerkannten Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Ist das der Fall, besteht Anspruch auf EL – unabhängig davon, ob jemand zuvor viel oder wenig verdient hat. Wichtig zu wissen: Die EL sind keine Sozialhilfe, sondern eine gesetzlich geregelte Sozialversicherung. · Zusätzlich können über die Ergänzungsleistungen auch Krankheits- und Pflegekosten rückvergütet werden. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Dentalbehandlungen, Hilfsmittel oder medizinische Leistungen, die nicht vollständig von der Krankenkasse gedeckt sind. Gerade hier verzichten viele auf Geld, das ihnen eigentlich zustehen würde. · Eine weitere Unterstützung ist die Hilflosenentschädigung. Sie richtet sich an Personen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterstützung durch Angehörige oder durch professionelle Dienste erfolgt. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. · Bereits vor der Pensionierung wichtig sind zudem die sogenannten Betreuungsgutschriften in der AHV. Wer Angehörige pflegt oder betreut, kann sich diese Zeiten anrechnen lassen und so die spätere AHV-Rente verbessern. Der Zugang zu diesen Leistungen ist oft einfacher, als viele denken: · Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung werden bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt. · Erste Einschätzungen sind über Online-Rechner oder bei Beratungsstellen möglich. · Organisationen wie Pro Senectute bieten kostenlose Beratung und helfen beim Ausfüllen der Formulare. Entscheidend ist, aktiv zu werden: Leistungen werden in der Regel nicht automatisch ausbezahlt, sondern müssen beantragt werden. Fachleute raten deshalb, sich frühzeitig zu informieren und bei Unsicherheit Unterstützung zu holen. Wer seine Ansprüche kennt, kann die eigene finanzielle Situation im Alter oft deutlich verbessern.

    5 Min.

Info

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

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