Ratgeber

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

  1. 1D AGO

    Befragung auf dem Polizeiposten: Aussagen und Anwälte

    Sie werden auf den Polizeiposten gebeten – als Auskunftsperson oder Beschuldigter? Kennen Sie Ihre Rechte! Was müssen die Polizisten beachten? Und was gilt bezüglich Rechtsanwältin? Wenn Sie auf dem Polizeiposten befragt werden, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen. Dies sind die wichtigsten Punkte, um die ungewohnte Situation auch unter Stress zu bestehen. Auskunftsperson oder beschuldigte Person? Die Rolle ist entscheidend. · Klare Rollendefinition: Die Polizei muss Ihnen klar mitteilen, in welcher Rolle Sie befragt werden. · Auskunftsperson: Sie werden befragt, weil Sie möglicherweise relevante Beobachtungen gemacht haben. · Beschuldigte Person: Sie stehen unter Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. · Recht zu schweigen: Sowohl als Auskunftsperson als auch als beschuldigte Person haben Sie das Recht, nichts zu sagen – ohne Angabe von Gründen. · Konkrete Vorwürfe: Die Polizei muss konkret sagen, was Ihnen vorgeworfen wird (mit Zeit, Ort und Tat). · Vage Vorwürfe oder allgemeine Fragen ohne vorherige Erklärung sind nicht zulässig. Recht auf Anwalt – Ihr unverzichtbares Recht. · Anwalt ab der ersten Stunde: Jede beschuldigte Person hat das Recht, bereits in der ersten Einvernahme einen Anwalt beizuziehen. Dazu gehört auch Zeit für eine Vorbesprechung. · Obligatorisch bei schweren Delikten: Bei Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungen und schweren Sexualdelikten ist ein Anwalt obligatorisch. · Das Verfahren darf ohne Anwalt nicht fortgesetzt werden, selbst wenn Sie sich unschuldig fühlen. · Anwalt wird gestellt: Wer keinen eigenen Anwalt kennt, bekommt einen gestellt. · Auch bei Bagatellen: Selbst bei leichteren Delikten haben Sie ein Anrecht auf einen Anwalt. Halten Sie dem Druck stand, auch wenn Polizisten auf Zeitmangel verweisen. Der erste Kontakt zwischen Anwalt und Klient ist äusserst wichtig. Die häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten. · Schuldsbeweis ist Sache des Staates: Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen – der Staat muss Ihre Schuld beweisen. · Nicht zu viel erklären: Viele Beschuldigte versuchen, sich zu verteidigen, und machen dabei Aussagen, die später gegen sie verwendet werden können - auch wenn sie unschuldig sind. · Schweigen ist Gold: Wenn Sie sich unsicher fühlen, ist es besser, nichts zu sagen. · Wahrheit bei Aussagen: Wenn Sie sich entscheiden zu reden, bleiben Sie bei der Wahrheit. Widersprüchliche Aussagen führen meist zu Komplikationen. · Informieren Sie sich umfassend, um Ihre Rechte auf dem Polizeiposten optimal zu nutzen!

    7 min
  2. 2D AGO

    Personen- und Verkehrskontrolle: Die Regeln, Rechte und Pflichten

    Polizeikontrolle auf der Strasse oder im Verkehr: Was dürfen die Beamten? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Bürgerin oder Bürger? Von der Ausweispflicht Alkoholtest bis zur Körperkontrolle: So verläuft der Kontakt mit der Staatsgewalt ohne Reibereien. Wer von der Polizei angehalten wird, weiss manchmal nicht genau, wie man sich verhalten soll. Man ist unsicher, welche Rechte und Pflichten man bei einer Polizeikontrolle hat. Im SRF 1-Ratgeber klärt Rechtsanwältin Caroline Engel auf und sagt, wie man souverän und informiert mit Polizeikontakten umgeht. Grundregeln bei Polizeikontakt · Freundlich bleiben: Auch wenn die Situation unangenehm ist. · Ruhig bleiben: Nicht mit Groll oder Wut reagieren. · Nachfragen: Sie dürfen fragen, warum etwas verlangt wird. · Überlegen: Sie müssen sich nicht sofort erklären. · Recht auf Schweigen: Niemand ist verpflichtet, Auskunft zu geben oder sich selbst zu rechtfertigen/verteidigen. Dieses Recht gilt generell, sowohl auf der Strasse als auch auf dem Polizeiposten. Zu Fuss: Darf die Polizei mich einfach anhalten? · Grund erforderlich: Die Polizei benötigt immer einen konkreten Grund für eine Kontrolle (z.B. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verdacht auf Straftat). Blosse Neugier reicht nicht aus. · Nachfragen erlaubt: Sie dürfen fragen, warum Sie angehalten werden. · Ausweis der Polizei: Uniformierte Polizisten sind erkennbar. Bei zivilen Polizisten müssen Sie immer einen Ausweis verlangen; sie sind zur Ausweisung verpflichtet. · Keine generelle Ausweispflicht: In der Schweiz gibt es keine Pflicht, ständig einen Ausweis bei sich zu tragen. · Können Sie sich bei begründetem Anlass nicht ausweisen, müssen Sie damit rechnen, auf den Polizeiposten mitgenommen zu werden. Im Verkehr: Was gilt bei Kontrollen? · Besondere Regeln: Bei Verkehrskontrollen müssen Sie Führerausweis und Fahrzeugausweis vorzeigen sowie Ihre Personalien angeben. · Drogentests brauchen Begründung: Die Polizei kann nicht einfach so einen Drogentest verlangen. Es muss ein konkreter Grund vorliegen (z.B. Verdacht auf Betäubungsmittel oder beeinträchtigende Medikamente). Die Beamten müssen diesen Grund erklären. · Ein Alkoholtest kann jedoch immer angeordnet werden. · Fragen wie «Woher kommen Sie?» oder «Wohin gehen Sie?» müssen Sie bei normalen Verkehrskontrollen nicht beantworten. Körperkontrollen und Durchsuchungen · Zwangsmassnahmen: Hausdurchsuchungen und Körperkontrollen sind Zwangsmassnahmen, die nur mit gesetzlicher Grundlage erfolgen dürfen. · Gefahr im Verzug: Ohne Bewilligung darf die Polizei bei «Gefahr im Verzug» handeln (z.B. bei unmittelbar bevorstehenden oder gerade geschehenen Straftaten, sichtbaren Verletzungen, Waffeneinsatz). Auch dann muss die Polizei die Situation erklären. · Widerstand vermeiden: Widerstand leisten führt meist zu zusätzlichen strafrechtlichen Vorwürfen. Es ist oft ratsamer, mitzugehen.

    6 min

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Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

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